AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen Fewo-LuxSus

Stand 01.08.2022

1. Mietobjekt

Der Vermieter vermietet an den Mieter die Wohnung im Obergeschoß, Lilienstr. 6 in Polch. Die Wohnung ist für vier Personen, in Ausnahmefällen für sechs Personen, vorgesehen. Die Ferienwohnung hat eine Fläche von 126 m².

2. Zustand

 Der Vermieter bietet das Haus in einem sehr guten und gepflegten Zustand an. Sicherheit, Hygiene und Bewohnbarkeit werden vom Mieter anerkannt.

3. Nutzungsbestimmungen

3.1 Das Anwesen dient ausschließlich der kurzfristigen Vermietung. Der Mieter hat kein Recht hier seinen Hauptwohnsitz anzumelden. Jede Nutzungsänderung ist unzulässig.

3.2 Das vermietete Objekt wird vor der Nutzung gereinigt und im sauberen Zustand an den Mieter übergeben. Am Abreisetag muss das Mietobjekt in einem aufgeräumten, besenreinen Zustand bis spätestens 11 Uhr, verlassen werden. Bitte stellen Sie alles wieder so zurück, wie Sie es bei Beginn des Mietverhältnisses vorgefunden haben und tragen Sorge, dass das Geschirr sowie alle Haushaltsgeräte in einem sauberen, gereinigten Zustand sind.

3.3. Durch die kostenfreie Nutzung der Parkplätze kommt kein Verwahrungsvertrag mit dem Vermieter zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet der Vermieter nicht.

4. Übertrag und Weitervermietung

Es ist dem Mieter nicht erlaubt seine Rechte zu übertragen, und die Wohnung an Dritte weiter zu vermieten.

5. Zahlungsbedingungen

5.1 Der Mietpreis ist auf www.fewo-luxsus.de unter „Preise“ einsehbar. Eine Buchung wird mit dem Buchungseingang verbindlich.

5.2 Zahlungsmöglichkeiten vor Ort Eine Barzahlung vor Ort ist gegen Quittung jederzeit möglich. Über PayPalme kann auch überwiesen werden. Ebenfalls besteht die Möglichkeit der EC- und Kreditkartenzahlung über SumUp. Hier fallen jedoch Gebühren von 0,9% bzw. 1,9% auf den zu zahlenden Betrag an.

5.3 Der Vermieter hat das Recht, den Mietvertrag bei Eintreten wichtiger Umstände (z.B. unvorhersehbare Schäden, deren Umstände eine Vermietung nicht zulassen) jederzeit zu annullieren. In diesem Fall wird der Mieter schnellstmöglich über eine Auflösung des Mietvertrags informiert.

5.4 Im Barzahlungsfalle, d.h. faktisch ohne Kontonachweis, muss bei der Wohnungsübergabe Einsicht in den Personalausweis des Mieters genommen werden. Der Mieter erklärt sich mit einer Kopie des Personaldokuments einverstanden. Ohne diese gewährte Einsicht kann aus versicherungsrechtlichen Gründen keine Vermietung erfolgen. Bitte führen Sie als Mieter daher in einem solchen Falle Ihren deutschen Personalausweis in jedem Falle mit!

6. Vandalismus, starke Verschmutzung und Sachbeschädigung führen unmittelbar zu einer Schadensersatzpflicht auch im Hinblick auf die Kompensation entgangener Mieteinnahmen (Mietkündigung oder Ablehnung von Mietgesuchen/Anfragen) durch die fehlende Möglichkeit einer unmittelbaren Weitervermietung. Der Vermieter verpflichtet sich dazu die Höhe dieses Schadensersatzes durch Mietausfall durch möglichst zeitnah initiierte Gegenmaßnahmen zur Schadensbeseitigung zu minimieren. Der Mieter erklärt sich im Gegenzug und in einem solchen Falle zur aktiven Mithilfe bereit. Handelt der Mieter nicht im Rahmen des Prinzips der Schadensbegrenzung, so kann sich dies finanziell in der Gewichtung einer späteren Schadensregulierung auswirken. Der Mieter verpflichtet sich, seine angemieteten Räumlichkeiten und die ihm zur Nutzung überlassenen Gebrauchsgüter im Rahmen einer normalen Nutzung zumutbar fürsorglich und pfleglich zu behandeln. Hierzu zählt auch, dass im Rahmen der Nutzung von technischen Geräten die Hinweise und Bedienungsanleitungen im Hausprospekt gelesen und beachtet werden. Zum pfleglichen Umgang mit den Dingen des Hauses gehört auch die Fürsorge durch das Schließen von Fenstern und Türen bei Wind, Regen und Abwesenheit.

7. Der unterzeichnende Mieter ist verantwortlich für Schäden an und im Ferienwohnung, die durch ihn und seine Mitreisenden, sowie auch dessen Besucher entstanden sind. Der Mieter ist während der Mietzeit verantwortlich für die Wohnung und die ihm zur Verfügung gestellten Objekte und er verpflichtet sich die Gebäudeteile und dessen Einrichtungen sauber und in gutem Zustand zu belassen.

8. Es ist dem Mieter nicht erlaubt mehr Personen unterzubringen als im Mietvertrag angegeben. Der Mieter ist verantwortlich für jede Form von selbst verursachten Schäden, die am Ende oder nach der Mietperiode durch den Vermieter festgestellt werden. Jeder Schaden muss bei der Wohnungsabnahme d.h. am Ende des Aufenthaltes dem Vermieter gemeldet werden.

9. Besuchsrecht des Vermieters

Der Vermieter hat das Recht nach vorheriger Absprache mit dem Mieter die Ferienwohnung zu öffnen, um sich zu vergewissern ob alle Verpflichtungen eingehalten werden. Dieses Recht darf ausschließlich in Maßen und mit Rücksicht auf den Mieter erfolgen. Auch im Rahmen der angebotenen Service-Leistungen darf die Wohnung nach Absprache betreten werden.

10. Verantwortlichkeit bei Unfällen oder Einbruch

Die Nutzung von Sauna, Schwimmteich der Küchengeräte und anderer technischer Geräte erfolgen ausdrücklich auf eigene Verantwortung und Gefahr. Hinweisschildern und Bedienungsanleitungen sind unbedingt Folge zu leisten. Eltern haften für ihre Kinder. Grundsätzlich sind die Kinder auf dem gesamten Grundstück der Lilienstr. 6 zu beaufsichtigen. Der Mieter hat seine Begleitpersonen auf den Inhalt dieser AGB hinzuweisen. Der Mieter garantiert eine Unterrichtung bis zum Zeitpunkt der Ankunft. Hierzu werden die AGB im Internet unter www.fewo-luxsus.de in ihrer jeweils gültigen Form hinterlegt.

11. Für die auf dem Grundstück abgestellten Fahrzeuge und deren Inhalt wird keinerlei Haftung übernommen. Parkplatznutzung für Pkw und Personen auf eigene Gefahr. Der Parkplatz wird nicht überwacht. Bei Einbrüchen in das Haus oder in die Wohnung/en, die ohne sichtbare Einbruchsspuren durchgeführt wurden (z. B. begünstigt durch unverschlossene Fenster und Türen), haftet der Mieter für alle entstandenen Schäden und den Mietausfall.

12. Rücktritt und Nichtanreise

Es gilt das Mietrecht nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Storniert der Urlauber die Ferienwohnung aus persönlichen Gründen, steht ihm kein gesetzliches Rücktrittsrecht zur Verfügung. Eine Stornierungsmöglichkeit ist also nicht vorgesehen. § 537 Absatz 1 Satz 1 BGB regelt, dass ein Mieter, der selbst für den Nichtantritt der Reise verantwortlich ist, nicht von der Zahlung der vereinbarten Miete befreit wird. Eine Reduzierung des Mietpreises ergibt sich allerdings aus § 537 Absatz 1 Satz 2. Der Vermieter muss sich hiernach ersparte Aufwendungen anrechnen lassen. Diese betragen in der Regel 5 bis 10 Prozent.

Aus Kulanzgründen können unsere Gäste bis zu 24 Stunden vor der frühesten Anreisezeit (15:00 Uhr) am Anreisetage kostenfrei stornieren. Danach ist ein reduzierter Mietzins von 10% zu entrichten!


13. Technikausfall

Durch die mit Technik hochwertig ausgestattete Ferienwohnung steigt die Gefahr plötzlicher technischer (Teil-)Ausfälle von Geräten, die ggf.auch nicht unmittelbar ausgetauscht werden können. Der Mieter erklärt im Rahmen der Akzeptanz dieser AGB, dass im Falle des technischen Ausfalls eines einzelnen oder auch mehrerer Geräte keine Mietminderung geltend gemacht wird. Der Mieter erklärt, dass hierdurch kein Reiserücktrittsgrund entsteht oder Regressforderungen jeglicher Art geltend gemacht werden. Der Vermieter bemüht sich im Gegenzug um rasche Beseitigung des Schadens.

14. Gültigkeit und Akzeptanz der AGB / Gerichtsstand

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Lückenhafte oder unwirksame Regelungen sind so zu ergänzen, dass eine andere angemessene Regelung gefunden wird, die wirtschaftlich dem am nächsten kommt, was die Parteien unter Berücksichtigung der mit diesem Vertrag verfolgten Zwecke gewollt hätten, wenn sie die Lückenhaftigkeit oder Unwirksamkeit bedacht hätten. Gerichtsstand ist Polch.